Die Glanzbude – Weingart Robert – Egloffsteinerstraße 19A – 91362 Pretzfeld

Tel.: 0176 6114 6449 – E-Mail: kontakt@dieglanzbude.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der

Die Glanzbude – Weingart Robert, insbesondere im Bereich mobiler Scheibentönung und Fahrzeugaufbereitung.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


§2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch Terminvereinbarung, mündliche Zusage oder schriftliche Bestätigung (z. B. per WhatsApp, E-Mail oder Instagram) zustande.

Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.


§3 Leistungsumfang

Die Leistungen werden fachgerecht und nach üblichen Standards ausgeführt.

Fahrzeugaufbereitungen dienen der optischen Verbesserung und Pflege des bestehenden Fahrzeugzustands. Ein Neuzustand oder die vollständige Beseitigung tiefer Kratzer, Steinschläge oder anderer Vorschäden ist nicht geschuldet.


§4 Mobile Dienstleistungen – Voraussetzungen beim Auftraggeber

Bei mobilen Dienstleistungen stellt der Auftraggeber die für eine fachgerechte Ausführung notwendigen Rahmenbedingungen bereit.

Hierzu zählen insbesondere:

  • ausreichend Platz zur Durchführung der Arbeiten
  • ein wettergeschützter Arbeitsbereich (z. B. Überdachung)
  • je nach Leistungsumfang ein Stromanschluss sowie ggf. ein Wasseranschluss

Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben oder ändern sich während der Ausführung (z. B. durch Witterung), ist der Auftragnehmer berechtigt, den Termin zu verschieben oder abzubrechen. Bereits entstandener Aufwand kann dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.


§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf bekannte Vorschäden, Besonderheiten oder empfindliche Fahrzeugbereiche hinzuweisen.

Lose Gegenstände sind vor Beginn der Arbeiten aus dem Fahrzeug zu entfernen.

Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus entstehende Beeinträchtigungen.


§6 Preise & Zahlung

Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Preise.

Die Zahlung erfolgt bar oder per Überweisung und ist spätestens bei Abschluss der Arbeiten fällig.


§7 Abnahme

Die Abnahme der Leistung erfolgt bei Übergabe des Fahrzeugs.

Offensichtliche Mängel sind unmittelbar bei Abnahme mitzuteilen.

Spätere Beanstandungen können nur bei nachweislich verdeckten Mängeln berücksichtigt werden.


§8 Scheibentönung – Nutzung, Trocknungszeit und Pflege

Nach der Scheibentönung ist die empfohlene Trocknungszeit einzuhalten. (Je nach Außentemperatur 1-4 Wochen).

In dieser Phase können leichte Blasen oder Schlieren auftreten, die material- und verarbeitungsbedingt sind und sich in der Regel selbstständig zurückbilden.

Schäden oder Beeinträchtigungen, die durch:

  • vorzeitiges Öffnen der Scheiben
  • mechanische Belastung
  • Missachtung der Pflegehinweise

entstehen, stellen keinen Mangel der Leistung dar und begründen keinen Anspruch auf Nachbesserung oder Erstattung.


§9 Fahrzeugvorbereitung für Politurarbeiten u Scheibentönungen

Für die Durchführung von Politurarbeiten ist das Fahrzeug vorab außen sauber und gewaschen bereitzustellen (z. B. über eine Waschanlage).

Dies gewährleistet, dass die Politur ordnungsgemäß durchgeführt und das Fahrzeug abgeknetet werden kann, ohne dass Schmutz das Ergebnis beeinträchtigt.

Eine Reinigung vor Ort ist aus rechtlichen, versicherungs- und umwelttechnischen Gründen leider nicht zulässig.

Für Scheibentönungsarbeiten sollte der Innenraum einigermaßen sauber sein, insbesondere keine Tierhaare oder grober Schmutz, da ansonsten Schmutz unter der Folie verbleiben kann, für den leider keine Haftung übernommen werden kann.

§10 Fahrzeugaufbereitung – Leistungsgrenzen

Je nach Fahrzeugzustand, Alter und Materialbeschaffenheit können Unterschiede im Ergebnis auftreten.

Altersbedingte Materialermüdung, Lackschwächen oder bereits vorhandene Schäden können durch eine Aufbereitung nicht vollständig behoben werden und stellen keinen Mangel dar.


§11 Haftung & Gewährleistung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Keine Haftung besteht für:

  • bereits vorhandene Schäden
  • materialbedingte Veränderungen
  • Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Pflege oder Umwelteinflüsse nach Übergabe

Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Leistung.


§12 Termine, Verschiebung & Ausfall

Terminabsagen durch den Auftraggeber sind rechtzeitig mitzuteilen.

Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen kann eine angemessene Ausfallpauschale berechnet werden.

Witterungs- oder bedingungsbedingte Terminverschiebungen bleiben vorbehalten.


§13 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.